Recht aktuell

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May
11
2022

Achtung für Arbeitgeber! Änderungen im Arbeitsvertragsrecht durch EU-Recht ab 01.08.2022!

Der Gesetzentwurf, bei dem nicht zuletzt mit Blick auf die kurze Zeit bis zum Fristablauf kaum mit nennenswerten Änderungen zu rechnen sein wird, sieht u.a. vor, dass bereits ab dem 01.08.2022 bestimmte Vertragsbedingungen im Arbeitsvertrag niedergeschrieben werden müssen. Hier spielen die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen im Nachweisgesetz (NachwG) eine wichtige Rolle. Der Katalog der nach § 2 NachwG zu berücksichtigenden Punkte wird um zahlreiche Einzelheiten erweitert. Dies betrifft auch Arbeitsverhältnisse, die vor dem 01.08.2022 begründet worden sind. Zudem sieht der Gesetzentwurf die Einführung eines Ordnungswidrigkeitentatbestandes vor. Verstöße gegen Nachweispflichten sollen demnach mit einer Geldbuße von bis zu 2.000 € geahndet werden können.


Auch außerhalb des Nachweisgesetzes enthält der Gesetzentwurf wesentliche Änderungen im Bereich des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sowie der Gewerbeordnung (GewO).


In jedem Falle ist Arbeitgebern zu raten, sich möglichst umgehend mit den anstehenden Änderungen auseinanderzusetzen und vor allem bestehende Arbeitsvertragsmuster anzupassen.


Rechtsanwalt Dr. Ralf Els 


 

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