Recht aktuell

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Jan
26
2023

Anforderungen an eine Kapitalerhöhung bei einer UG

Aus der Entscheidung des OLG Düsseldorf lassen sich folgende Vorgaben ableiten:


Bei einer Kapitalerhöhung der UG auf das Mindeststammkapital der regulären GmbH von 25.000 EUR oder mehr müssen in analoger Anwendung des § 7 Abs. 2 Satz 2 GmbHG auf das Stammkapital insgesamt wenigstens 12.500 EUR eingezahlt sein.


Eine Begünstigung der UG beim Übergang zur regulären GmbH gegenüber der Neugründung einer regulären GmbH hinsichtlich der Aufbringung und Erhaltung des Stammkapitals findet nicht statt. Die Versicherung gemäß § 57 Abs. 2 Satz 1 GmbHG muss sich daher darauf beziehen, dass die Einlagen auf das neue Stammkapital bewirkt sind, dass sie im Zeitpunkt der Anmeldung wertmäßig noch vorhanden sind (Vorbehalt wertmäßiger Deckung) und dass sie in der Folge nicht an den Einleger zurückgezahlt worden sind.


OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2022 - I-3 Wx 3/22


Rechtsanwalt Dr. Ralf Els

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