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Feb272023Zur Bedeutung der Legitimationswirkung der Gesellschafterliste
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Jan262023Anforderungen an eine Kapitalerhöhung bei einer UG
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Jun222022Abwassergebührenkalkulation in NRW
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May112022Achtung für Arbeitgeber! Änderungen im Arbeitsvertragsrecht durch EU-Recht ab 01.08.2022!
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Apr112022Erneuter Hinweis: Übergangsfristen für die Meldung nach dem Transparenzregister enden bald!!!
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Mar282022Der BGH zivilrechtlich zu Corona (Fortsetzung)
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Mar142022Unzulässigkeit von Goldankaufaktionen im Reisegewerbe
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Mar042022Der Bundesgerichtshof zu Corona
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Feb282022Losverfahren im Modellstudiengang Humanmedizin
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Jan042022Erinnerung an die Meldefristen beim Transparenzregister - Ablauf in 2022 !
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Dec102021"Bundesnotbremse" nicht unerwartet verfassungsgemäß
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Sep202021Transparenzregister wird zum Vollregister - Meldefristen beachten!!!
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Jul122021Neue rechtliche Situation bei der Erstellung und Überprüfung dienstlicher Beurteilungen
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May142021Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen
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May062021Zu den erfolgreichen Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz
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Apr222021Vorsicht bei Wahl des sog. beschleunigten Verfahrens im Bauplanungsrecht
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Mar242021Wasserrecht und Bauvorhaben
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Feb232021Gewerbemietraumvertrag und Corona
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Feb102021Neue BVerwG-Rechtsprechung im Beamtenrecht zu sog. Anlassbeurteilungen
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Jan182021Vereinsrecht/Gesellschaftsrecht usw. in Corona-Zeiten
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Dec282020Golfplätze bleiben einstweilen geschlossen
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Dec222020Rundfunkbeitrag wird vorerst (noch) nicht erhöht
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Nov092020Transparenzregister - EU-Änderungsrichtlinie 2018/843
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Oct292020Betriebsschließungsversicherungen in der Corona-Krise
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Oct052020GmbH-Recht und Corona
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Sep272020Zur Anfechtung einer Schulentlassung
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Aug042020Betriebsunterbrechungsversicherung - Betriebsschließungsversicherung - Deckungsschutz bei Corona?
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Jul212020Entschädigung für schließungsbedingte Umsatz- und Gewinneinbußen?
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May142020Konflikt zwischen EuGH und BVerfG
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May012020Zur Bedeutung von Grenzwerten im Rechtssystem - "Entfernung von der Eisdiele"
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Apr282020Zuständigkeit verwaltungsgerichtlicher Obergerichte in Corona-Zeiten?
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Mar222020Rechtsfragen zu Corona
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Feb172020Disziplinarrechtlicher/berufsrechtlicher Überhang? Was ist das?
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Oct112019Zu den planungsrechtlichen Folgen unwirksamer Flächennutzungspläne
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Sep182019Zur Anfechtbarkeit dienstlicher Beurteilungen
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Jul302019Denkmalschutz als Klippe im Baurecht
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May162019Ladungsmängel bei Gesellschafterbeschlüssen
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Apr172019Zulässigkeit satzungsdurchbrechender Beschlüsse im GmbH-Recht
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Jan162019Limited und harter Brexit
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Apr032018Stichwort Datenschutz-Grundverordnung
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Mar212018Nachversicherung von Beamten und Europarecht
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Jan092018Wichtiger Grund für die Abberufung eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers
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Nov2220172,5 %-Sperrklausel im NRW-Kommunalwahlrecht verfassungswidrig
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Sep222017Zur fristlosen Kündigung bei Konkurrenztätigkeit im Handelszweig des Arbeitgebers
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Sep132017Zur Äußerungsbefugnis eines kommunalen Wahlbeamten - Düsseldorfer "Licht-aus!"-Appell
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Aug042017Vor- und außergerichtliche Kosten
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Jul252017Zeckenbiss als Dienstunfall ?
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Jul112017Zur Entziehung des Doktorgrades wegen Täuschung (Plagiatsfälle)
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Jun262017Gesellschafterversammlung bei einer Einmann-GmbH
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Jun022017Probleme mit dem Nachbarn und der Grenzbepflanzung
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Apr122017Abänderung von Mehrheitsklauseln in Gesellschaftsverträgen
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Mar152017Zu den Aussichten einer Klage bei Entziehung des Doktortitels
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Mar022017Falschbetankung eines Dienstfahrzeugs als grobe Fahrlässigkeit?
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Feb072017Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ausschluss aus einer GmbH
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Dec312016Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde von Krankenhäusern in kommunaler Trägerschaft
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Dec302016Zum außerordentlichen Informationsrecht eines Kommanditisten nach § 166 Abs. 3 HGB
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Dec292016Unklare AGB beim Gewerbemietvertrag
Recht aktuell
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Der "lahme Gaul" - Zur Bedeutung einer gesetzlichen Vermutung bei der Sachmängelgewährleistung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat soeben einen Zivilprozess mit nicht alltäglichem Sachverhalt entschieden. Letzterer war überschaubar: Der Kläger hatte Ende 2010 vom Beklagten, der selbständig als Reitlehrer und Pferdetrainer tätig war, einen zum Zeitpunkt des Kaufs 10jährigen Hannoveraner Wallach zum Preis von 500.000 € erworben, um ihn als Dressurpferd bei Grand-Prix-Prüfungen einzusetzen. Der Beklagte hatte das Pferd zuvor für eigene Zwecke erworben und zum Dressurpferd ausgebildet. Nachdem es zweimal probegeritten und auf Veranlassung des Klägers (Käufers) eine Ankaufsuntersuchung in einer Pferdeklinik durchgeführt worden war, wurde das Pferd im Januar 2011 übergeben.
Im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung im Juni 2011 wurde ein Röntgenbefund festgestellt, der nach Auffassung des Klägers die Ursache für schwerwiegende Rittigkeitsprobleme sei. Diese Probleme hätten sich bereits kurz nach der Übergabe gezeigt. Der Kläger erklärte deshalb den Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Beklagte ist demgegenüber der Auffassung, diese Probleme seien nach Übergabe durch eine falsche reiterliche Behandlung auf Seiten des Klägers verursacht worden.
Zunächst hat der BGH mit detaillierter Begründung für den bloßen Röntgenbefund einen Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB verneint, nachdem ein gerichtlich bestellter Sachverständiger klinische Auswirkungen dieses Röntgenbefundes weder für den Übergabezeitpunkt hatte feststellen können noch es für wahrscheinlich erachtet hatte, dass solche zukünftig auftreten würden. Ein Sachmangel des Dressurpferdes könnte hiernach allenfalls in den vom Kläger behaupteten „Rittigkeitsproblemen“ liegen. Allerdings streiten die Parteien (erwartungsgemäß) darüber, ob diese Probleme bereits bei Übergabe des Pferdes vorhanden waren oder erst danach aufgetreten sind. Der Prozessausgang wird angesichts der erkennbaren Beweisschwierigkeiten entscheidend davon beeinflusst, ob dem Kläger (Käufer) die sog. Beweislastumkehr des § 476 BGB zugutekommt. Diese Bestimmung lautet:
„Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.“
Allerdings gilt diese Vorschrift nur für Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer bewegliche Sachen kauft (sog. Verbrauchsgüterkäufe). Daher hängt die mutmaßlich prozessentscheidende Anwendbarkeit des § 476 BGB davon ab, ob der Beklagte (Verkäufer) als Reitlehrer und Pferdeausbilder „Unternehmer“ im Rechtssinne war. Nach Auffassung des BGH fehlte es jedoch an einer Unternehmereigenschaft des Beklagten (= Verkäufers), da er bei dem Verkauf des Dressurpferdes nicht „in Ausübung“ seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit als Reitlehrer und Pferdeausbilder gehandelt habe. Vielmehr habe er das Pferd zuvor ausschließlich zu privaten Zwecken ausgebildet und trainiert, so dass ein Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit allenfalls äußerlicher Natur gewesen sei.
Bei der Besprechung dieser Entscheidung geht es nicht in erster Linie um das vielleicht überraschende Ergebnis in der Sache; juristisch interessant ist vielmehr der Umstand, dass die zivilrechtliche Entscheidung in diesem auf den ersten Blick überschaubaren Sachverhalt über die sog. Beweislastumkehr (§ 476 BGB) am Ende an einer Frage (hier: Unternehmereigenschaft des Verkäufers!) hängt, deren (voraussichtliche) Entscheidungserheblichkeit jedenfalls ein juristischer Laie kaum auf der Rechnung gehabt haben dürfte.
BGH, Urteil vom 18. Oktober 2017 – VIII ZR 32/16 -
Rechtsanwältin Dr. Christina Alexa Baluch