Recht aktuell

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Feb
17
2020

Disziplinarrechtlicher/berufsrechtlicher Überhang? Was ist das?

Gewisse Berufsträger (in erster Linie Beamte, aber auch Angehörige bestimmter berufsständischer Kammern) unterliegen bei dienstlichen/beruflichen, aber unter Umständen auch bei außerdienstlichen/außerberuflichen Verfehlungen einer doppelten Verfolgung. Zum einen wird wie bei jedem Bürger ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, das je nach dem Ergebnis zu einer Anklage und damit zu einem gerichtlichen Strafverfahren führen kann. Zum anderen leiten der Dienstherr (bei Beamten) bzw. die berufsständische Kammer (bei den Mitgliedern bestimmter Kammern) berufsgerichtliche Verfahren ein, an deren Ende sich je nach Vorwurf und Ergebnis der Strafsache die Frage stellt, ob die Verfehlung des Betroffenen durch das Ergebnis des Strafverfahrens bereits hinreichend geahndet ist oder ob die näheren Umstände der Verfehlung unter Berücksichtigung erhöhter beruflicher Pflichten bei bestimmten Berufsträgern eine zusätzliche disziplinarrechtliche/berufsgerichtliche Sanktion erfordern. Diese Fragestellung wird in Rechtsprechung und Fachliteratur unter dem Stichwort "disziplinarrechtlicher/berufsgerichtlicher Überhang" diskutiert. Hierzu haben die Fachgerichte (bei den Verwaltungsgerichten angesiedelten Disziplinargerichte bzw. die ebenfalls dort eingerichteten Berufsgerichte) im Laufe der Jahrzehnte eine sehr detaillierte Rechtsprechung entwickelt, die im Einzelfall genau analysiert werden muss.


Ein anschauliches Beispiel mit einschlägigen rechtlichen Erläuterungen dieser Problematik enthält z.B. das Urteil des OVG NRW vom 26.04.2014 - 3d A 1785/14.O - (nachzulesen z.B. bei beck online).


Rechtsanwalt Prof. Dr. Herbert Limpens 


   

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