Recht aktuell

Auf dieser Seite werden Sie regelmäßig über aktuelle Gerichtsentscheidungen und wichtige Neuerungen im geltenden Recht mit kurzen Erläuterungen informiert.

Feb
07
2017

Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ausschluss aus einer GmbH

Einstweiliger Rechtsschutz ist aus dem Blickwinkel zahlreicher Mandanten ein beliebtes Petitum an den Anwalt, kommen doch bei dem Begriff „Einstweilige Verfügung“ stets Assoziationen nach schnellem und effektivem Rechtsschutz auf. Bei näherem Hinsehen wird aber nicht selten deutlich, dass die „Trauben“ beim einstweiligen Rechtsschutz hoch hängen und eine solche Verfügung weder einfach zu erlangen noch ohne weiteres über längere Zeit aufrecht zu erhalten ist.


Ein gutes Beispiel für die Komplexität des einstweiligen Rechtsschutzes bietet das Gesellschaftsrecht. So hatte sich kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Jena mit der Frage zu befassen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein durch Beschluss der Gesellschafterversammlung ausgeschlossener Gesellschafter während der Anhängigkeit einer sog. Beschlussanfechtungsklage im Wege der einstweiligen Verfügung erreichen kann, der Gesellschaft aufzuerlegen, den ausgeschlossenen Gesellschafter einstweilen bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Beschlussanfechtungsklage wie einen Gesellschafter zu behandeln.


Würde eine solche einstweilige Verfügung erlassen, könnte es in der Zukunft zu zahlreichen rechtlichen Komplikationen kommen, da das Leben (auch einer solchen Gesellschaft) weiter geht und das angerufene Gericht stets auch den Fall mit in Erwägung ziehen muss, dass der durch einstweiligen Rechtsschutz zu regelnde Lebenssachverhalt sich am Ende anders auflöst, als es der Antragsteller der einstweiligen Verfügung erwartet hat. Im vorliegenden Fall denke man z.B. nur an eine rechtskräftige Abweisung der Beschlussanfechtungsklage.


Unter diesen Umständen wird auch im Gesellschaftsrecht die eigentliche Problematik jedweden einstweiligen Rechtsschutzes deutlich: Liegt das Gericht bei Erlass einer solchen mit seiner rechtlichen Prognose zu dem zugrunde liegenden Streitverhältnis richtig, löst sich in der Regel alles in Wohlgefallen auf. Prognostiziert das mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung befasste Gericht die materielle Rechtslage jedoch im Ergebnis falsch, kommt es zu mannigfaltigen Verwicklungen, die unter den Beteiligten ggf. auch Schadensersatzansprüche auslösen können. Besonders heikel sind stets solche Konstellationen, in denen der Erlass einer einstweiligen Verfügung eine sog. Vorwegnahme der Hauptsache beinhaltet. So verhält es sich regelmäßig auch im Gesellschaftsrecht.


Daher hat das OLG Jena nachvollziehbar entschieden: Die hier in Rede stehende einstweilige Verfügung setzt voraus, dass der Ausschließungsbeschluss mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam ist und ohne dessen Suspendierung dem betroffenen Gesellschafter konkrete, wesentliche und nicht wiedergutzumachende Nachteile drohen.


OLG Jena, Urteil vom 24. August 2016 – 2 U 168/16 –


Rechtsanwältin Dr. Christina Alexa Baluch


 

Diese Webseite verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies

Wir verwenden sogenannte Session-Cookies, um verschiedene Anfragen Ihres Browsers der gemeinsamen Sitzung zuordnen zu können.
Lesen Sie hierzu auch unsere Datenschutzerklärung.

OK