Recht aktuell

Auf dieser Seite werden Sie regelmäßig über aktuelle Gerichtsentscheidungen und wichtige Neuerungen im geltenden Recht mit kurzen Erläuterungen informiert.

Feb
28
2022

Losverfahren im Modellstudiengang Humanmedizin

Die verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren wegen Erlangung eines Studienplatzes in der Humanmedizin konzentrieren sich in der Regel auf Fragen der Kapazitätsberechnung. Eine solche ist im Vorfeld von der Hochschule durchzuführen und definiert als Ergebnis die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Der rechnerischen Nachprüfung dieser für die Kapazitätsermittlung entscheidenden Berechnungen durch das Gericht kommt für die Klärung der Frage, ob nicht doch noch einige Studienplätze "herausgequetscht" werden können, ausschlaggebende Bedeutung zu. 


Antragsteller sind solche Studienplatzbewerber, die das Medizinstudium aufnehmen wollen, aber im zentralen Vergabeverfahren nicht zum Zug gekommen sind. Die universitäre Kapazitätsberechnung ist nicht unkompliziert, da u.a. Detailfragen der Personalausstattung der Universität in die Berechnung einfließen. Stößt das Gericht auf einen Berechnungsfehler, aus dem zusätzliche Studienplätze resultieren, muss in diesen gerichtlichen Eilverfahren dann gelost werden, wenn die Zahl der Antragsteller/innen die Zahl der "gefundenen" weiteren Studienplätze übersteigt.


So war es nach langen Jahren wieder einmal beim Verwaltungsgericht Aachen. Das alte Rechtssprichwort "Judex non calculat" ("Der Richter rechnet nicht") gilt mithin nicht uneingeschränkt.


Verwaltungsgericht Aachen, Beschlüsse vom 22. Februar 2022 - 10 Nc 3/21 u.a. -


Rechtsanwalt  Prof. Dr. Herbert Limpens

Diese Webseite verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies

Wir verwenden sogenannte Session-Cookies, um verschiedene Anfragen Ihres Browsers der gemeinsamen Sitzung zuordnen zu können.
Lesen Sie hierzu auch unsere Datenschutzerklärung.

OK