Recht aktuell

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Mar
22
2020

Rechtsfragen zu Corona

Innerhalb weniger Wochen hat die Corona-Krise weltumspannende Dimensionen angenommen. Sie greift vor allem im Wirtschaftsleben in zahllose Vertragsverhältnisse ein, bei denen es - um in der juristischen Terminologie zu bleiben - zu vielfältigen Leistungsstörungen kommt. Eine schnelle und trotzdem tragfähige rechtliche Einschätzung ist dringend geboten.


Aus unserer Sicht sind dabei folgende Aspekte von besonderer Bedeutung:


Zum einen ist eine genaue Analyse der vertraglichen Situation notwendig. Pauschale Thesen, wie sie ohne Kenntnis der vertraglichen Einzelheiten gelegentlich über die Medien verbreitet werden, sind wenig hilfreich und können den Blick auf die wirkliche Rechtslage verstellen. So wird z.B. genau geprüft werden müssen, welche Leistungen bereits erbracht, welche Vertragsbestandteile von welcher Seite "storniert" und welche Zahlungen geleistet worden sind. Erst dann kann die rechtliche Risikolage im Einzelnen eingermaßen seriös eingeschätzt werden.


Zum anderen ist zu bedenken, ja eher schon zu befürchten, dass insbesondere bei zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen der gerichtliche Rechtsschutz in näherer Zukunft, d.h. in den kommenden Jahren, deutlichen Verzögerungen unterliegen wird. Die ordentlichen Gerichte sind bereits jetzt überlastet. Die Corona-Krise wird dort zwangsläufig zu weiteren Rückständen führen. Die Gerichte - vor allem die Amts- und Landgerichte - werden voraussichtlich gezwungen sein, Prioritäten zu setzen und z.B. bestimmte Strafverfahren (Stichwort: "Haftsachen") vorrangig abzuarbeiten. Die Laufzeit von Zivilprozessen wird sich spürbar verlängern. Diese Situation wird bei der Rechtsberatung in zivilrechtlichen Angelegenheiten der Corona-Krise neben der Analyse der Rechtslage bedacht werden müssen. Denn die Unterscheidung zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen" dürfte vor diesem Hintergrund in den nächsten Jahren neue Aktualität erlangen.


Daher ist es ratsam, bei "Corona-Problemen" nach Möglichkeit eine gütliche und praktikable außergerichtliche Einigung mit dem Vertragspartner anzustreben, bei der die Rechtslage angemessen abgebildet wird.


Zur Erreichung dieses Ziels stehen wir an Ihrer Seite.


Rechtsanwalt Dr. Ralf Els

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