Recht aktuell

Auf dieser Seite werden Sie regelmäßig über aktuelle Gerichtsentscheidungen und wichtige Neuerungen im geltenden Recht mit kurzen Erläuterungen informiert.

Jan
18
2021

Vereinsrecht/Gesellschaftsrecht usw. in Corona-Zeiten

Wie geht es in Pandemie-Zeiten mit dem juristischen Innenleben von Gesellschaften, Genossenschaften, Vereinen, Stiftungen und Wohnungseigentümergemeinschaften weiter?


Der Bundesgesetzgeber hat bereits im Frühjahr 2020 - während des ersten Lockdowns - reagiert und das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVMG) beschlossen (BGB. I S. 569,570). Es handelt sich um ein sog. Zeitgesetz, das nach derzeitigem Stand bis zum 31. Dezember 2021 gilt, aber natürlich verlängert werden kann.


Inzwischen gibt es auch erste Judikate, die verdeutlichen, wie die Zivilgerichte dieses Gesetz auslegen. In einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) München ging es um einen Rassezucht-Verein, dem das Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Delegiertenversammlung ins Haus stand. Eine Gruppe innerhalb des Vereins hielt dies in Pandemie-Zeiten für rechtsmissbräuchlich. Dem ist das Gericht - erwartungsgemäß - nicht gefolgt; vielmehr hat es darauf hingewiesen, dass § 5 Abs. 2 und Abs. 3 COVMG Abweichungen von § 32 BGB vorsehe, so dass grundsätzlich auch die Möglichkeit einer virtuellen Delegiertenversammlung bestehe. Die Festlegung von Versammlungsort und -zeit sowie der weiteren Modalitäten der Versammlung obliege grundsätzlich dem jeweiligen Einberufungsorgan.


OLG München, Beschluss vom 23. November 2020 - 31 Wx 405/20


Rechtsanwalt Dr. Ralf Els


 

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