Recht aktuell

Auf dieser Seite werden Sie regelmäßig über aktuelle Gerichtsentscheidungen und wichtige Neuerungen im geltenden Recht mit kurzen Erläuterungen informiert.

Mar
15
2017

Zu den Aussichten einer Klage bei Entziehung des Doktortitels

Die fortschreitende Digitalisierung fast aller Lebensbereiche hat es auch ermöglicht, dass mit Hilfe des Einsatzes speziell entwickelter Software inzwischen Texte beliebiger Länge darauf überprüft werden können, ob und in welchem Umfang es plagiatsverdächtige Passagen gibt. Es war nur eine Frage der Zeit, bis Internetplattformen entstehen, die solche Überprüfungen aus eigenem Antrieb oder gar als Auftragsarbeit gegen Entgelt durchführen. Zunächst standen wegen der zu erwartenden Publizität naturgemäß Prominente im Fokus. Bekannte (betroffene) Namen dürften jedem geläufig sein. Inzwischen häufen sich Pressemeldungen, aus denen zu schließen ist, dass Fakultäten das einschlägige digitale Instrumentarium verstärkt einsetzen, um Plagiats(verdachts)fällen auf die Spur zu kommen.


Kommt es z.B. zum Entzug des Doktortitels, so stellt sich für den Betroffenen die Frage, ob einer Klage Erfolgsaussichten beizumessen sind. Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern setzt eine Befassung mit allen Details des Sachverhalts voraus. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass eine solche Entwicklung auch der Verwaltungsrechtsprechung neue Problemstellungen präsentiert, in die diese sich erst einmal hineinfinden muss. An der Beobachtung der (bundesweiten) Rechtsprechung kann man dies in Umrissen nachvollziehen; wie auch in anderen Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts hat die Ausformung einer einschlägigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in einer solchen Situation gerade erst begonnen. Hinzu kommt, dass einige Fälle erst durch die Instanzen bis hin zum Bundesverwaltungsgericht werden laufen müssen, ehe ein gewisses Maß an Rechtssicherheit entsteht.


Welche rechtlichen Problembereiche werden bislang beispielhaft sichtbar?


- Der Entzug eines Doktortitels wegen aufgefundener Plagiate ist für die Hochschulgremien überwiegend Neuland. Sie bewegen sich teilweise auf dem (unsicheren) Gebiet des universitären Satzungsrechts, das möglicherweise erstmals auf den verwaltungsgerichtlichen Prüfstand gerät. Hier können sich mannigfaltige Rechtsprobleme verbergen, etwa das normative Zusammenspiel mit dem jeweiligen Landesrecht. Mit diesem Problemkreis wird sich das Bundesverwaltungsgericht in dem Verfahren BVerwG 6 C 3.16 voraussichtlich in der mündlichen Verhandlung vom 21. Juni 2017 befassen.


- Die Entscheidung über den Entzug des Doktortitels ist der Rechtsnatur nach eine Ermessensentscheidung. Diese bedarf einer rechtsfehlerfreien Begründung; hier liegen einige rechtliche Hürden (für die jeweilige Hochschule), die erst einmal überwunden werden wollen.


- Ein weiterer rechtlicher Problembereich, der voraussichtlich noch der höchstrichterlichen Klärung bedarf, ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Ausprägung, die er auch in derartigen Plagiatsfällen finden muss.


Diese Aufzählung ist nicht vollständig, sondern verdeutlicht lediglich, dass im Bereich der Plagiatsfälle noch eine Menge von Problemen einer Lösung bedarf.


Rechtsanwalt Prof. Dr. Herbert Limpens

Diese Webseite verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies

Wir verwenden sogenannte Session-Cookies, um verschiedene Anfragen Ihres Browsers der gemeinsamen Sitzung zuordnen zu können.
Lesen Sie hierzu auch unsere Datenschutzerklärung.

OK