Recht aktuell

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May
06
2021

Zu den erfolgreichen Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz

Das Klimaschutzgesetz (KSG) vom 12. Dezember 2019 hatte sich mit der kniffligen Aufgabe zu befassen, wie die nationalen Klimaschutzziele auch mit Blick auf internationale Vereinbarungen ("Paris-Ziel") erreicht werden können. Ohne auf die komplizierten Details dieser Regelungen an dieser Stelle einzugehen, lässt sich zusammenfassend sagen, dass der Bundesgesetzgeber (des Jahres 2019) die Lösung darin gesehen hat, hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030 zu verschieben, d.h. letztlich der folgenden Generation aufzubürden.


Hiergegen haben u.a. zahlreiche Einzelpersonen vorwiegend aus der jüngeren Generation Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen dieses Gesetz erhoben, was verfahrensrechtlich in Ausnahmefällen möglich ist.


Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat - in dieser Klarheit durchaus überraschend - diesen Verfassungsbeschwerden teilweise stattgegeben. Einer der Kernsätze dieser Entscheidung lautet:


"Es darf einer Generation nicht zugestanden werden, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde."


Eine wirklich bahnbrechende Entscheidung in der Rechtsprechungshistorie des Bundesverfassungsgerichts!


BVerfG, Beschluss vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20 - u.a.


Rechtsanwalt Prof. Dr. Herbert Limpens


 


 


 

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