Recht aktuell

Auf dieser Seite werden Sie regelmäßig über aktuelle Gerichtsentscheidungen und wichtige Neuerungen im geltenden Recht mit kurzen Erläuterungen informiert.

Sep
18
2019

Zur Anfechtbarkeit dienstlicher Beurteilungen

Wird einem Beamten eine dienstliche Beurteilung eröffnet, so hat dieser, sofern er mit deren Inhalt nicht einverstanden ist, häufig die Absicht, hiergegen "sofort" rechtlich, d.h. mit Widerspruch vorzugehen. Hierbei wird in der Regel übersehen, dass eine dienstliche Beurteilung allein noch kein anfechtbarer Verwaltungsakt ist, sondern nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2002 - 2 C 31/01 -) dienstliche Beurteilung und anschließende Überprüfungsentscheidung eine Einheit bilden, so dass das Beurteilungsverfahren seinen Abschluss nicht schon mit der Eröffnung der Beurteilung, sondern erst mit deren Überprüfung durch die zuständige Dienstbehörde findet. Dies wirkt sich auf die Zulässigkeit nachfolgender Rechtsbehelfe aus, denen bei Nichtbeachtung dieses verfahrensrechtlichen Zusammenhangs regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis fehlen wird (vgl. aktuell:  VG Ansbach, Urt. v. 11.04.2019 - AN 1 K 18.245 -).


 


Rechtsanwalt Prof. Dr. Herbert Limpens

Diese Webseite verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies

Wir verwenden sogenannte Session-Cookies, um verschiedene Anfragen Ihres Browsers der gemeinsamen Sitzung zuordnen zu können.
Lesen Sie hierzu auch unsere Datenschutzerklärung.

OK