Allgemeines Zivilrecht und Zivilprozessrecht
Das allgemeine Zivilrecht umfasst u.a. sämtliche Vertragsangelegenheiten. Insbesondere bei der Gestaltung von Vertragswerken aber auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen hierüber verfügen wir über langjährige Erfahrung. Selbstverständlich werden von diesem Rechtsgebiet auch Forderungsangelegenheiten aller Art erfasst. Wir beraten Sie bei der Rechtsgestaltung sowie bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Rechtspositionen.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handels- und Gesellschaftsrecht zählt zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Die maßgebenden Stichworte lauten hier u.a.: Gesellschaftsgründung, Begleitung sämtlicher gesellschaftsrechtlicher Strukturmaßnahmen und Rechtsstreitigkeiten sowie Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Im Handelsrecht geht es in der Regel um Fragen des Handelsvertreter- und Vertragshändlerrechts sowie des Handelskaufs. Wir beraten und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich.
Bankrecht
Das Bankrecht zählt aufgrund langjähriger Erfahrung zu einem der Schwerpunkte unserer Kanzlei. Wir beobachten die verästelte Rechtsprechung auf diesem Gebiet sehr genau und setzen die Erkenntnisse bei der Beratung und Vertretung zielgerichtet ein.
Internationales Privatrecht
In der Euregio haben zahlreiche Rechtsbeziehungen – insbesondere im Privatrecht und im Wirtschaftsrecht – eine grenzüberschreitende Dimension. Dies erfordert die Berücksichtigung der einschlägigen Regelungen des jeweiligen ausländischen Rechts sowie die Beantwortung der vorgelagerten Fragen, welches Recht zur Anwendung gelangt und in welchem Land Ihre Ansprüche durchgesetzt werden können.
Gewerberaummietrecht, Pacht –und Erbbaurecht
Die Befassung mit miet- und pachtrechtlichen Angelegenheiten gehört in unserer Kanzlei zum Alltag. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Gewerberaummietrecht. Auch Fragen des Erbbaurechts werden fortlaufend von uns bearbeitet.
Erbrecht und Stiftungsrecht
Die sinnvolle Regelung der Vermögensnachfolge ist juristisch ein sehr komplexer Vorgang. Wir verweisen in diesem Zusammenhang u.a. auf die Errichtung von Testamenten und den Abschluss von Erbverträgen, aber auch auf die Möglichkeit evtl. Übertragungen zu Lebzeiten, ggf. unter Begründung von Nießbrauch.
Im Stiftungsrecht stehen die Errichtung einer Stiftung, die Aufstellung der Satzung sowie die Festlegung der Kapitalausstattung und des Stiftungszwecks im Vordergrund. Auch nach Gründung der Stiftung begleiten wir Sie gerne.
Wirtschaftsstrafrecht
In einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei bleibt es nicht aus, dass auch wirtschaftsstrafrechtliche Angelegenheiten an uns herangetragen werden. Hierbei können wir auf langjährige Erfahrung und vertiefte Kenntnisse im Wirtschaftsrecht sowie im Straf- und Strafverfahrensrecht zurückgreifen.
Insolvenzrecht und Insolvenzstrafrecht
Im Beratungsfeld Insolvenzrecht lauten die Stichworte u.a.: Vorbereitung und Einleitung von Insolvenzverfahren, Beratung von Gläubigern insb. im Bereich Aus- und Absonderungsrechte sowie Insolvenzanfechtung, Anmeldung von Insolvenzforderungen, schließlich Verteidigung des Schuldners gegen Ansprüche des Insolvenzverwalters oder gegen strafrechtliche Vorwürfe insb. der Insolvenzverschleppung.
Schiedsverfahren
Insbesondere im Wirtschaftsleben wird bei umfangreichen Vertragswerken und/oder längerfristigen Geschäftsbeziehungen der Wunsch nach einer (zulässigen) Schiedsgerichtsvereinbarung immer häufiger vorgetragen. Wir sind mit den Eigenheiten der Schiedsgerichtsbarkeit gut vertraut.