Wirtschaftsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handels- und Gesellschaftsrecht zählt zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Die maßgebenden Stichworte lauten hier u.a.: Gesellschaftsgründung, Begleitung sämtlicher gesellschaftsrechtlicher Strukturmaßnahmen und Rechtsstreitigkeiten sowie Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Im Handelsrecht geht es in der Regel um Fragen des Handelsvertreter- und Vertragshändlerrechts sowie des Handelskaufs. Wir beraten und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich.
Private Equity & Venture Capital
Hier lauten die Stichworte: Beteiligungserwerb, Management- und Mitarbeiterbeteiligungsmodelle, mezzanine Finanzierungsformen (z.B. stille Gesellschaften, Genussrechtskapital) sowie Management-Buy-Out (MBO), Management-Buy-In (MBI) und Leveraged-Buy-Out (LBO), Exitgestaltungen, ebenso Durchführung der Due Diligence.
Mergers & Acquisitions
Wir verfügen über langjähriges Know-how in der Beratung beim Kauf oder Verkauf mittelständischer Unternehmen einschl. Joint-Ventures sowie Fusionen. Mit den Stichworten Vertraulichkeitserklärung, Letter of Intent, Memorandum of Understanding, Due Diligence usw. sind wir vertraut. Dies gilt auch für die Begleitung von Umstrukturierungsmaßnahmen wie Verschmelzungen, Ausgliederungen oder Formwechseln.
Bankrecht
Das Bankrecht zählt aufgrund langjähriger Erfahrung zu einem der Schwerpunkte unserer Kanzlei. Wir beobachten die verästelte Rechtsprechung auf diesem Gebiet sehr genau und setzen die Erkenntnisse bei der Beratung und Vertretung zielgerichtet ein.
Insolvenzrecht und Insolvenzstrafrecht
Im Beratungsfeld Insolvenzrecht lauten die Stichworte u.a.: Vorbereitung und Einleitung von Insolvenzverfahren, Beratung von Gläubigern insb. im Bereich Aus- und Absonderungsrechte sowie Insolvenzanfechtung, Anmeldung von Insolvenzforderungen, schließlich Verteidigung des Schuldners gegen Ansprüche des Insolvenzverwalters oder gegen strafrechtliche Vorwürfe insb. der Insolvenzverschleppung.
Schiedsverfahren
Insbesondere im Wirtschaftsleben wird bei umfangreichen Vertragswerken und/oder längerfristigen Geschäftsbeziehungen der Wunsch nach einer (zulässigen) Schiedsgerichtsvereinbarung immer häufiger vorgetragen. Wir sind mit den Eigenheiten der Schiedsgerichtsbarkeit gut vertraut.
Compliance
Compliance heißt ins Deutsche übersetzt „Regeltreue“ und steht für die Einhaltung von Gesetzen, Normen, Richtlinien, aber auch freiwilliger Kodizes in Unternehmen. Compliance ist die Umschreibung für rechtlich richtiges und faires Verhalten. Compliance-Management umfasst das Regelwerk und die Organisation zur Vermeidung von Regelverstößen.
Wenn hier Beratungsbedarf besteht, etwa bei der Aufstellung praxisnaher Compliance-Regelungen, stehen wir gerne zur Verfügung.
Erbrecht und Stiftungsrecht
Die sinnvolle Regelung der Vermögensnachfolge ist juristisch ein sehr komplexer Vorgang. Wir verweisen in diesem Zusammenhang u.a. auf die Errichtung von Testamenten und den Abschluss von Erbverträgen, aber auch auf die Möglichkeit evtl. Übertragungen zu Lebzeiten, ggf. unter Begründung von Nießbrauch.
Im Stiftungsrecht stehen die Errichtung einer Stiftung, die Aufstellung der Satzung sowie die Festlegung der Kapitalausstattung und des Stiftungszwecks im Vordergrund. Auch nach Gründung der Stiftung begleiten wir Sie gerne.
Gewerberaummietrecht, Pacht –und Erbbaurecht
Die Befassung mit miet- und pachtrechtlichen Angelegenheiten gehört in unserer Kanzlei zum Alltag. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Gewerberaummietrecht. Auch Fragen des Erbbaurechts werden fortlaufend von uns bearbeitet.
Wirtschaftsstrafrecht
In einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei bleibt es nicht aus, dass auch wirtschaftsstrafrechtliche Angelegenheiten an uns herangetragen werden. Hierbei können wir auf langjährige Erfahrung und vertiefte Kenntnisse im Wirtschaftsrecht sowie im Straf- und Strafverfahrensrecht zurückgreifen.
Arbeitsrecht
Bei der Bearbeitung zahlreicher Mandate aus dem Wirtschaftsrecht ergeben sich Querverbindungen, die es notwendig machen, arbeitsrechtliche Aspekte einzubeziehen.
Allgemeines Zivilrecht und Zivilprozessrecht
Das allgemeine Zivilrecht umfasst u.a. sämtliche Vertragsangelegenheiten. Insbesondere bei der Gestaltung von Vertragswerken aber auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen hierüber verfügen wir über langjährige Erfahrung. Selbstverständlich werden von diesem Rechtsgebiet auch Forderungsangelegenheiten aller Art erfasst. Wir beraten Sie bei der Rechtsgestaltung sowie bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Rechtspositionen.
Internationales Privatrecht
In der Euregio haben zahlreiche Rechtsbeziehungen – insbesondere im Privatrecht und im Wirtschaftsrecht – eine grenzüberschreitende Dimension. Dies erfordert die Berücksichtigung der einschlägigen Regelungen des jeweiligen ausländischen Rechts sowie die Beantwortung der vorgelagerten Fragen, welches Recht zur Anwendung gelangt und in welchem Land Ihre Ansprüche durchgesetzt werden können.
Datenschutzrecht
Wir beraten sowohl zu Datenschutzfragen in Anwendung allgemeiner Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes und der ab dem 25.5.2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), als auch unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an Berufsgeheimnisträger, etwa in Anwalts- oder Steuerkanzleien oder im Gesundheitswesen. Dabei geht es insbesondere darum Bußgeldrisiken zu vermeiden. Ferner übernehmen wir auch regelmäßig die Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter.
Öffentliches Recht
Verfassungs-, Verwaltungs- und Europarecht
Wir verfügen über besondere Expertise in verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Fragestellungen.
Schul-, Hochschul- und Prüfungsrecht
Insbesondere am Hochschulstandort Aachen mit der RWTH Aachen University und der FH Aachen – University of Applied Sciences - ergeben sich vielfältige Rechtsfragen z.B. in den Bereichen Ausbildung, Studien- und Prüfungsordnungen, Berufsrecht der Hochschullehrer/innen, Rahmenbedingungen für deren wirtschaftliche Betätigung, Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis usw., bei deren rechtlicher Bewältigung wir Sie fachkundig unterstützen.
Beamtenrecht, Disziplinarrecht und Ordnungsrecht
In diesen Rechtsgebieten des besonderen Verwaltungsrechts kann unsere Kanzlei mit Blick auf jahrzehntelange berufliche Erfahrung eine qualifizierte rechtliche Unterstützung bieten.
Öffentliches Bau- und Planungsrecht
Hier stehen wir sowohl dem bauwilligen Bürger als auch Behörden bei baurechtlichen Fragen aller Art zur Verfügung.
Berg- und Energierecht
Das Berg- und Energierecht ist innerhalb Deutschlands in besonderer Weise mit dem Hochschulstandort Aachen verbunden. Es wird seit Generationen an der RWTH Aachen University gelehrt. Ein Mitglied unserer Kanzlei gehörte zwei Jahrzehnte lang zum Lehrkörper des Fachbereichs Geowissenschaften und ist auf diesem Rechtsgebiet besonders kompetent
Umweltrecht
Fragen des Umweltrechts begegnen uns häufig. Insbesondere bei Windparks und Anlagengenehmigungen verfügen wir über erhebliche Erfahrung einschließlich der europarechtlichen Bezüge.
Öffentliches und privates Unternehmensrecht
Nicht wenige Unternehmen sind rechtlich im Grenzbereich zwischen öffentlichem und privatem Recht angesiedelt. Bei der Klärung der sich hier häufig stellenden Sonderfragen beraten und vertreten wir Sie gerne.
Kommunalrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht
Bei der Beurteilung kommunalrechtlicher Problemstellungen verfügt unsere Kanzlei über jahrzehntelange Erfahrung.
Sonstiges besonderes Verwaltungsrecht
In zahlreichen Rechtsgebieten des besonderen Verwaltungsrechts verfügen wir über jahrzehntelange Berufserfahrung.