Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage,
unsere Kanzlei im Herzen von Aachen bearbeitet schwerpunktmäßig Mandate aus dem Wirtschaftsrecht und dem Öffentlichen Recht. Einzelheiten hierzu finden Sie in unserem Internetauftritt bei den Erläuterungen zu den von uns vorwiegend bearbeiteten Rechtsgebieten. In diesen Bereichen können wir auf eine langjährige bzw. jahrzehntelange Berufserfahrung zurückgreifen. Details hierzu sind aus den unter der Rubrik „Rechtsanwälte“ eingestellten Personalseiten ersichtlich.
In unserer Kanzlei ist darüber hinaus Kompetenz in der englischen und niederländischen Sprache vorhanden; aus diesem Grunde finden Sie die wesentlichen Teile unseres Internetauftritts auch in diesen Sprachen dargestellt.
Unsere Rubrik „Recht aktuell“ empfehlen wir Ihrer besonderen Aufmerksamkeit. Dort informieren wir Sie mehrmals im Monat über aktuelle Entscheidungen und Rechtsentwicklungen.
Wir freuen uns darauf, Sie in Rechtsangelegenheiten beraten und vertreten zu dürfen.
Zur Bedeutung der Legitimationswirkung der Gesellschafterliste
Der Bundesgerichtshof (BGH)hat sich in einer außerordentlich umfangreichen Entscheidung - eine Fundgrube für Gesellschaftsrechtler - u.a. mit der Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG befasst und dazu folgende Klarstellungen herausgearbeitet:
Der Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses durch einen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht mehr als Inhaber eingetragenen Gesellschafter einer GmbH steht grundsätzlich die negative Legitimationswirkung des § 16 Abs.1 Satz 1 GmbHG entgegen.
Fehlt dem Kläger die Anfechtungsbefugnis, weil er nicht als Inhaber eines Geschäftsanteils in der Gesellschafterliste eingetragen ist, fehlt ihm auch die materielle Berechtigung zur Geltendmachung von auf positive Beschlussfeststellung gerichteten Klageanträgen.
Die Anfechtung des Beschlusses der...